Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben die Wähler zwei Stimmen. Eine Erststimme oder auch Wahlkreisstimme für einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme (auch Parteistimme/Listenstimme) für die Liste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet dabei über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes, während die Erststimme einzig die personelle Zusammensetzung innerhalb einer Fraktion (mit-)entscheidet.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



Webtipps: Liechtenstein Infos