Zuständige Stelle
Als Zuständige Stelle wird häufig eine Behörde oder sonstige Einrichtung bezeichnet, die für irgendetwas "zuständig" ist. Beispielsweise ist die Feuerwehr zuständige Stelle zur Brandbekämpfung. Im Bereich der Berufsausbildung ist dieser Begriff jedoch im deutschen Berufsbildungsgesetz (www.bmbf.de/pub/berufsbildungsgesetz.pdf BBiG) definiert.
Diese zuständige Stelle hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Sie entscheidet über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit.
- Ferner entscheidet sie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen).
- Sie überwacht die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.
- Sie berät Ausbildende und Auszubildende und bestellt Ausbildungsberater.
- Sie führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse.
- Sie stellt die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.
- Sie errichtet Prüfungsausschüsse und erlässt Prüfungsordnungen.
- Und vor allem führt sie Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.
Dabei kann sie Ordnungswidrikeiten mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR ahnden.
Zuständige Stellen sind in der Regel Innungen, Kammern oder andere, durch Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder bestimmte Behörden. Aber auch das BBiG benennt für einige Bereiche die zuständige Stelle unmittelbar. So sind für die Berufsausbildung der Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen die Wirtschaftsprüferkammern und die Berufskammern der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten festgelegt.
Rechtshinweis
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