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Die Alte Eidgenossenschaft war ein äußerst heterogenes Gebilde. Außer der Tagsatzung besaß sie keine zentralen Institutionen; sie bestand viel mehr aus einem komplexen Geflecht von bi- und multilateralen Bündnissen und Herrschaftsverhältnissen. Als zugewandter Ort wurden alle diejenigen eidgenössischen Gebiete bezeichnet, welche einerseits keine Vollmitglieder (wie die Dreizehn Alten Orte) waren, andererseits aber innere Autonomie besaßen, also keine Untertanengebiete waren.
Die zugewandten Orte waren:
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