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Ein Beispiel ist die Gemeinde Samnaun, die an der schweizerisch/österreichischen Grenze liegt. Es gehört zwar zum Staatsgebiet der Schweiz, nicht aber zu deren Zollgebiet. Die Zollgrenze verläuft in diesem Fall innerhalb der Staatsgrenze. Die vollständig von schweizerischem Gebiet umschlossene Enklave Büsingen gehört zum Staatsgebiet von Deutschland, liegt aber im schweizerischen Zollgebiet.
Die Zollgrenze wird von der Zollbehörde überwacht, in Deutschland von der Bundeszollverwaltung.
Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und infolgedessen ein gemeinsames Zollgebiet mit einer gemeinsamen Außengrenze. Innerhalb der EU sind die Staatsgrenzen deshalb keine Zollgrenzen mehr.
Siehe auch: Maastrichter Verträge
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