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Die Erhöhung des Kindergeldes ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Kindergeldbetrag ab dem 4. Kind höher ist (2003: 179 Euro statt 154 Euro). Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern.
Beispiel:
Ist der Vater für drei gemeinsame Kinder und ein weiteres Kind bezugsberechtigt, ist es günstiger, wenn das Kindergeld komplett an den Vater ausbezahlt wird (3 x 154 + 179 = 641), als wenn die Mutter für die gemeinsamen und der Vater für das weitere Kind das Kindergeld erhält (3 x 154 + 154 = 616).
Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags nicht.
Rechtshinweis
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