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Züchtigungsrecht

Das Züchtigungsrecht bezeichnet das Recht, körperliche Züchtigungen, die keine Misshandlungen darstellen, durchzuführen.

Inhalt
1 Deutschland
2 Österreich
3 Schweiz
4

Deutschland

In Deutschland bestand seit 1896 ein Züchtigungsrecht des Vaters über seine Kinder. § 1631 Abs. 2 BGB alter Fassung lautete:
Kraft Erziehungsrechts darf der Vater angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden.

Ebenfalls bestand bis 1928 auch ein Züchtigungsrecht des Ehemannes über seine Ehefrau.

Das väterliche Züchtigungsrecht bestand bis zum 1. Juli 1958, als das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft trat, da das allein väterliche Züchtigungsrecht einen Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz von Mann und Frau in Artikel 3 GG darstellte. Seit 1958 bestand das elterliche Züchtigungsrecht als Gewohnheitsrecht weiter und schloss damit beide Eltern (bzw. jeden Erziehungsberechtigten des Kindes) ein.

Die von Deutschland im Jahre 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten u.a., alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen (Artikel 19). Jedoch ließ sich in Deutschland lange keine gesetzliche Änderung durchsetzen, weil eine Kriminalisierung der Eltern nicht gewünscht war.

Im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts von 1998 wurde § 1631 Abs. 2 BGB so umformuliert:

Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig.

Diese Formulierung stellte noch kein generelles Züchtigungsverbot dar, sondern richtete sich nur gegen "entwürdigende" Erziehungsmaßnahmen. Im November 2000 wurde § 1631 Absatz 2 Satz 1 so geändert:

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

§ 1631 Absatz 2 Satz 2 stellt nun ein Verbot an die Eltern dar. Sie dürfen nun bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden. Damit gibt es seit 2000 in Deutschland kein elterliches Züchtigungsrecht mehr.

Österreich

Schweiz

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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