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Wohnungspolitik

Im engeren Sinne bezeichnet der Terminus Wohnungspolitik die öffentliche Politik, die sich auf das Wohnungswesen ­richtet. Der Begriff Politik meint hierbei einerseits das konkrete eingreifende Handeln, andererseits die Zielvorstellungen, an denen sich dieses Handeln orientiert. Es kann angenommen werden, dass im Falle der öffentlichen Hand das eine vom anderen nicht zu trennen ist, möchte man ihr nicht planlose Willkür unterstellen.

Wohnungspolitik äußert sich also im regulierenden Eingreifen der öffentlichen Hand in den Wohnungsmarkt. Sie wendet dabei die ihr zur Verfügung stehenden wohnungspolitischen Instrumentarien an. Was nun die Handlungsebene staatlicher Wohnungspolitik betrifft, so ist es in Deutschland vor allem der Zentrale Staat, also die Bundesregierung ­(auf Landesebene auch die Landesregierung), der die rechtlichen ­Rahmenbedingungen bestimmt. Die Kommune setzt als lokaler Staat ­jeweils vor allem Bundes- bzw. Landesrecht um.

Aus Sicht der Stadtsoziologie ist für das Verständnis längerfristiger Prozesse eine weitere Seite der Wohnungspolitik von Interesse: die dem konkreten Handeln zugrundeliegende allgemeine Handlungsstrategie. In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage, inwieweit sich seit 1980 ein Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik beobachten läßt. Zu denken wäre an den Prozess der Deregulierung, d.h. des bewussten Unterlassens staatlicher Regulierung bzw. deren Abbau. Ein solcher Trend neo-liberaler Politik wird in den meisten industrialisierten Ländern beobachtet und ist im Kontext neo-klassischer Wirtschaftstheorien zu sehen.

Im weiteren Sinne werden unter den Begriff Wohnungspolitik auch alle Formen des Agierens verschiedener Akteure auf dem Wohnungsmarkt subsumiert (vgl. Urban Managerialism).

Siehe auch:

Wohnungsmarkt
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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