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Auch Höhlen oder Zelte können als Wohnunterkunft dienen. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden ( § 7 des Niedersächsischen Meldegesetzes) Ein großer Teil der Bevölkerung lebt in gemieteten Wohnungen.
Die Größe einer Wohnung wird entweder durch die Wohnfläche oder durch die Anzahl der Zimmer gemessen. Bei der Wohnfläche spricht man dabei von Quadratmetern. Bei der Anzahl der Zimmer hat sich eine eigene Zählweise etabliert:
Siehe auch: Wohnhaus, Eigentumswohnung, Ferienwohnung, Haustausch, Obdachlosigkeit, Mietspiegel
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