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Der Wohnsitz eines Menschen liegt in der Regel an dem Ort, an dem die Person sich überwiegend aufhält. Die einschlägigen Regelungen finden sich im BGB und im Melderechtsrahmengesetz sowie in den dazugehörigen Gesetzen der Länder.
In Deutschland besteht Meldepflicht. Deutsche, die sich im Ausland niederlassen, müssen sich jedoch nicht bei der Deutschen Botschaft melden; dies ist jedoch möglich.
Es ist möglich, mehrere Wohnsitze zu nehmen.
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