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Willkür

Willkür ist
  1. umgangssprachlich (meist absprechend) eine nach dem Belieben des Handelns ausgestaltete Handlung; s. a. "küren" (wählen);
  2. rechtlich die ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte ("gewillkürte") Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes; s. a. Kurfürst;
  3. soziologisch ein von Ferdinand Tönnies 1887 in "Gemeinschaft und Geswellschaft" gewählter Begriff, der soziales Handeln in "Gesellschaft" bezeichnete; er ersetzte den Begriff in der 2. Auflage 1912 durch Kürwillen und hielt fortan daran fest.

Siehe auch Wille
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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