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Original Artikel & Autoren Liste
Willkür
Willkür
ist
umgangssprachlich
(meist absprechend) eine nach dem Belieben des Handelns ausgestaltete Handlung;
s. a.
"küren" (wählen);
rechtlich
die ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte ("gewillkürte") Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes;
s. a.
Kurfürst
;
soziologisch
ein von
Ferdinand Tönnies
1887 in
"Gemeinschaft und Geswellschaft"
gewählter Begriff, der
soziales Handeln
in "
Gesellschaft
" bezeichnete; er ersetzte den Begriff in der 2. Auflage 1912 durch
Kürwillen
und hielt fortan daran fest.
Siehe auch
Wille
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der
GNU Freie Dokumentation Lizenz
.
Webtipps
:
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