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Sie wurde nach Vorarbeiten der Völkerrechtskommision der UNO am 18. April 1961 in Wien abgeschlossen und ist seit dem 24. April 1962 in Kraft. Die Wiener Konvention regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich der Privilegien und Immunitätenen der Diplomaten. Mit dem 1. Januar 1996 gehören der Wiener Konvention 174 Staaten der Welt an, das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft.
Eine ähnliche Regelung wurde durch die Wiener Konvention über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 für den konsularischen Verkehr geschaffen; diese trat 1967 in Kraft und wurde bis am 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet.
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