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Die Frage, wann gegen ein Regime mit Fug und Recht Widerstand geleistet werden darf und sollte, ist nicht einheitlich zu beantworten. Das deutsche Grundgesetz sieht zwar ein Widerstandsrecht vor: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung [der Bundesrepublik] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" (Art. 20, 4). Die reale Anwendbarkeit dieses Artikels wird von manchen jedoch angezweifelt.
In der Zeit des Nationalsozialismus gab es auch in Deutschland selbst Widerstand gegen den Nationalsozialismus.
Widerstandsbewegungen im Zweiten Weltkrieg gegen deutsche Besatzung:
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