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Die Schreibweise West-Berlin hatte sich zwar eingebürgert, als „politisch korrekt“ im westlichen Sinne sollte jedoch nur die Schreibweise Berlin(-West) verwendet werden. In der DDR hingegen schrieb man mit bewusster Abgrenzung Selbständige politische Einheit Westberlin kurz Westberlin, während mit Berlin, Hauptstadt der DDR der Ostteil der Stadt (einschließlich dem dazu gehörenden Berlin-Mitte) gemeint war. In Zeiten des Kalten Krieges konnte man allein an der unterschiedlichen Schreibweise Herkunft oder politischen Standort eines Textes bestimmen.
Die Bezeichnung der DDR berief sich auf den Vier-Mächte-Status Berlins, wonach West-Berlin nicht als Teil der Bundesrepublik Deutschland anerkannt war. So durfte beispielsweise der westdeutsche Bundestag keine Gesetze mit Wirkung für West-Berlin beschließen. Die bundesdeutschen Gesetze wurden vom Berliner Abgeordnetenhaus daher selbst beschlossen und erst dadurch rechtswirksam.
Ferner hatten die West-Berliner Abgeordneten im Bundestag kein Stimmrecht, genau wie die Bundesregierung nicht direkt weisungsbefugt gegenüber der Berliner Verwaltung war, sondern erst über den Regierenden Bürgermeister und Vertreter der West-Alliierten gehen musste. Im Gegensatz zur Bundestagswahl waren die Vertreter Berlins zur Bundesversammlung stets stimmberechtigt; die West-Alliierten hatten hier keinen Vorbehalt angemeldet.
In der westdeutschen Rechtsliteratur und höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde bis in die 1980er darüber diskutiert, ob der Westteil Berlins als „besetztes und nicht handlungsfähiges Gebiet des Deutschen Reicheses“ anzusehen war.
Für Probleme sorgte diese Sonderstellung, als Berlin abgeriegelt wurde und der Verdacht aufkam, dass Truppen der DDR und der Sowjetunion in West-Berlin einmarschieren würden. Der damalige Regierende Bürgermeister schrieb direkt an den amerikanischen Präsidenten mit der Bitte um Unterstützung. Dies verärgerte die damalige Regierung der Bundesrepublik Deutschland, sie war der Meinung, dass solche Bitten nicht ohne ihre Zustimmung erfolgen durften. Nach der damaligen rechtlichen Lage war dies aber die korrekte Vorgehensweise.
West-Berliner Bezirke
West-Berlin war in drei Sektoren unterteilt, wobei jeder einem der West-Allierten unterstellt war:
Zu diesen Exklaven gehörten:
Siehe auch: Berlin, Ost-Berlin, Berlin-Politik, Geschichte Berlins
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