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Dabei handelt es sich um ein Prinzip der Vorsicht, um vorhandene Risiken in der Bilanz transparent zu machten. Liegt der Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis eines Vermögensgestandes unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird die Wertdifferenz als außerordentlicher Aufwand in der Erfolgsrechnung als Wertberichtigung aufgenommen und ausgewiesen. Werden Marktpreise, beispielsweise für börsennotierte Anleihen, Aktien oder Vorräte zugrundegelegt, muss bei höheren Marktpreisen an folgenden Bilanzstichtagen keine höhere Bewertung angesetzt werden.
Bereits eingetretene Verluste, beispielsweise Forderungsverluste sind hingegen Abschreibungen, die auch steuerlich geltend gemacht werden können.
Rechtshinweis
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |