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2. Im Beamtenrecht ist die Weisung ein innerdienstlicher Akt des Dienstvorgesetzten gegenüber einem Beamten. Der Beamte ist nach dem Beamtenrecht verpflichtet, einer solchen Weisung Folge zu leisten. Ist die Weisung rechtswidrig, muss der Beamte remonstrieren.
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