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Weisung

1. Eine Weisung im Arbeitsrecht ist die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, das die Pflichten des Arbeitnehmers konkretisiert. In arbeitsteiligen Unternehmen lässt sich der Arbeitgeber bei der Erteilung von Weisungen in der Regel durch sog. Vorgesetzte vertreten.

2. Im Beamtenrecht ist die Weisung ein innerdienstlicher Akt des Dienstvorgesetzten gegenüber einem Beamten. Der Beamte ist nach dem Beamtenrecht verpflichtet, einer solchen Weisung Folge zu leisten. Ist die Weisung rechtswidrig, muss der Beamte remonstrieren.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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