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Wehrrecht

Das Wehrrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Rechtsvorschriften über die Stellung der Streitkräfte, den Wehrdienst, die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Wehrleistungen, das Wehrstrafrecht und die Versorgung der Soldaten.

Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Wehrrecht ist in Deutschland das Grundgesetz und die darin vorgenommenen Änderungen vom 26. März 1954, 19. März 1956 und 24. Juni 1968.

Siehe auch: Bundeswehr


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