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Die Bedeutung des Wechsels im täglichen Geschäft ist seit Jahren rückläufig.
| Inhalt |
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1 Bestandteile 2 Funktionen des Wechsels 3 Wechselarten 4 Akzept 5 |
Der Inhaber kann den Wechsel an Dritte weitergeben und ihn somit seinerseits als Zahlungsmittel verwenden. In diesem Fall muss die Weitergabeerklärung (das Indossament) auf der Rückseite des Wechsels festgehalten werden. Der Wechselnehmer (Remittent oder Indossatar) erwirbt damit die vollen Rechte an dem Wechsel. Eine solche Weitergabe kann beliebig oft erfolgen.
Bei Fälligkeit wird der Wechsel meist nicht direkt dem Schuldner zur Zahlung vorgelegt, sondern an dessen Hausbank (die im Wechsel angegebene Zahlstelle) zur Einlösung übermittelt.
Besonders bei schlechten Schuldnern reicht die Sicherungsfunktion des Wechsels allein dem Wechselnehmer oft nicht aus. In einem solchen Fall wird sie um eine Bürgschaft (Aval), die auf dem Wechsel vermerkt werden muss) oder um eine Bankgarantie ergänzt.
Siehe auch: Scheck, Akzeptkredit
Bestandteile
Der Wechsel hat keine exakt vorgeschriebe Form, aber es gibt Bestandteile, die ein Wechsel zwingend tragen muss. Ein Wechsel muss nicht auf einem Vordruck ausgestellt werden, auch wenn er dies in der Regel sein wird.gesetzliche Bestandteile
nach deutschem Recht' siehe auch Wechselrecht
kaufmänische Bestandteile
Funktionen des Wechsels
Zahlungsmittel
Der Aussteller (i. d. R. ist das der Gläubiger, hier auch Trattant genannt) weist seinen Schuldner, hier auch Bezogener (Trassat) genannt, im Wechsel an, zu einem bestimmten Tag, an einem bestimmten Ort den im Wechsel genannten Betrag zu zahlen. Solange der Wechsel noch nicht vom Schuldner (quer-) unterschrieben wurde, nennt man ihn Tratte. Hat der Schuldner die Anweisung durch die Unterschrift akzeptiert, nennt man ihn auch Akzept. Unterschreibt er das Wechselformular, bevor der Aussteller es vollständig ausgefüllt hat, spricht man von einem Blankoakzept.Kreditmittel
Ferner kann ein Wechsel bereits vor seiner Fälligkeit bei einer Bank diskontiert werden; d. h.: Er wird vorzeitig gegen einen Zinsabschlag (Diskont) ausgezahlt. Wechsel guter Schuldner, die zudem gewisse Formvorschriften erfüllen, können von der Bank ihrerseits bei der Notenbank rediskontiert werden. Bei dem Zinssatz, mit dem die Banken derartige Wechsel bei der Bundesbank rediskontieren, handelt es sich um den Diskontsatz. Dies ist einer der wichtigsten Leitzinsen und Geldmarktindikatoren.Sicherungsmittel
Die Sicherungsfunktion des Wechsels ergibt sich aus dem rechtlichen Hintergrund. So ist es bedeutsam, dass mit der Unterschrift des Schuldners der Aussteller, und in der Folge alle möglichen Indossaten des Wechsels, praktisch aus der Beweispflicht für das tatsächliche Existieren eines Schuldverhältnisses entlassen sind. Selbst wenn der Schuldner nicht vereinbarungsgemäß zahlt, hat der Wechselinhaber eine gute Chance dennoch zu seinem Geld zu kommen. So ist er z. B. bei einem indossierten Wechsel berechtigt, von seinem Vorgänger Zahlung zu verlangen. Auch eine gerichtliche Vollstreckung ist mit einem Wechsel in kürzerer Zeit zu erreichen, weil ja, wie oben angeführt, eine Prüfung des Anspruchs entfällt. In dem Fall, dass ein Wechsel notleidend wird, sollte innerhalb von zwei Werktagen Protest (bei einem Notar) erhoben werden. Der häufigste Protestgrund dürfte wohl mangels Zahlung sein. Daneben kann aber auch wegen Nichtannahme eines gezogenen Wechsels protestiert werden.Liquiditätsmittel
Durch Einlösung bei einer Bank erhält man abzüglich des Diskonts den Betrag ausgezahlt.Wechselarten
; gezogener Wechsel : "normaler" Wechsel
; Tratte : ein gezogener Wechsel der (noch) nicht akzeptiert wurde.
; Akzept : ein gezogener akzeptierter Wechsel (aber auch die Unterschrift des Bezogenen auf dem Wechsel wird Akzept genannt!)
; Solawechsel : der Aussteller ist gleichzeitig Hauptschuldner der Wechsels
; Tagwechsel : der Wechsel ist an einem bestimmten Tag fällig
; Sichtwechsel : der Wechsel ist bei Sicht, also bei Vorlage beim Bezogenen, fällig
; Nachsichtwechsel : der Wechsel ist eine bestimmte Frist nach Vorlage fällig
; Datowechsel : der Wechsel ist nach einer bestimmten Zeit ab Ausstellung fällig
; Handelswechsel : der Wechsel wurde auf Grund eines Handelsgeschäftes ausgestellt
; Finanzwechsel : der Wechsel dient der Finanzierung
; Reitwechsel : wenn Personen auf sich gegenseitig Wechsel ziehen, um so Liquidität zu erhalten
; Rektawechsel : ein Wechsel, der nicht weiter übertragen werden kann. (Vermerk "nicht an Order")
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |