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Regelungsgehalt
Das Übereinkommen verbietet unter anderem den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Auch der Handel mit präparierten ("ausgestopften") Tieren wird untersagt. Das Übereinkommen gilt ebenso für Produkte geschützter Tiere wie Elfenbein, Kaviar...
Sicherstellungen
Die Sicherstellungen erfolgen in der Regel durch den Zoll. Hauptbeschlagnahmegut sind bei Pflanzen Kakteen und Orchideen, bei Tieren Schnecken, Muscheln, Reptilien und Korallen.
Vollzug
Der Vollzug des Abkommens erfolg in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz.
Siehe auch
CITES, IUCN, Liste Internationaler Umweltabkommen
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