Der Begriff Wandlung (v. althochdt.: wantalunga) bezeichnet
jede Art von Veränderung, die sich nicht nur auf das Äußere oder die Akzidentien bezieht, sondern die Substanz oder das Wesen umfasst. In einem weiteren, abgeleiteten Sinn wird von Wandlung gesprochen, wenn sich gewisse Erscheinungsformen einer Sache ändern. Inwieweit hier bereits Veränderung oder Wandlung vorliegt oder ob die Konstanz und Identität einer Sache doch noch gegeben ist, unterliegt unterschiedlicher Einschätzung und Beurteilung.
im Rechtswesen die Rückgängigmachung eines Vertrages durch den Kunden - siehe Wandelung
„Wandlung“
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