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Waldbrandwarnstufe

Zum Schutz vor Bränden in Wäldern wurden so genannte Waldbrandwarnstufen eingeführt. Sie gelten jeweils nur in begrenzten Regionen und können somit auch überall unterschiedlich sein.

Nach der internationalen Gefährdungseinteilung gibt es fünf Stufen. Die aktuelle Gefährdungsstufe ist bei der örtlichen Feuerwehr zu erfahren. Die zuständige Behörde legt die aktuelle Warnstufe fest. Dies sind meist die Forstämter.

Alle Verbote und Bestimmungen der vorhergehenden Gefährdungsstufe gelten automatisch auch für die nächst höhere Stufe.

Inhalt
1 Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr
2 Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr
3 Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr
4 Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr
5 Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr
6 Berechnung
7 Alte Einteilung nach dem M-68-Modell

Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr

Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr

Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr

Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr

Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr

Berechnung

Der
Deutsche Wetterdienst berechnet die Gefährdungslage von Waldbränden aufgrund des Waldbrandindex M-68.

Alte Einteilung nach dem M-68-Modell

Nach dem M-68-Modell waren eigentlich die Stufen 0 bis 4 vorgesehen, wobei die Stufe 0 der Gefährdungsstufe 1 der internationalen Gefährdungseinteilung entspricht (Stufe 1 entspricht Gefährdungsstufe 2 usw.). Diese Einteilung ist teilweise auch jetzt noch geläufig.

Siehe auch Brand in der Lüneburger Heide, Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr; GLFI


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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