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Es gibt sowohl ein aktives Wahlrecht, als auch ein passives Wahlrecht. Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Menschen mit passivem Wahlrecht gewählt werden. In modernen Demokratien werden beide Rechte meist dem selben Personenkreis gewährt, es kann jedoch in bestimmten Sonderfällen vorkommen, dass die Hürden für die passive Wahlberechtigung höher sind.
| Inhalt |
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1 Aktives Wahlrecht 2 Passives Wahlrecht 3 Wahlrechtsgrundsätze 4 Geschichte des Wahlrechts 5 Siehe auch: 6 |
Gemäß EU-Vertrag Artikel 19 besitzt jeder Unionsbürger in seinem Gastland das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Europawahlen. Damit können sich EU-Bürger also sowohl in Deutschland wie in Österreich in ein Kommunalparlament oder Kommunalamt wählen lassen.
Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. (sog. Ausschließungsgründe) Entsprechende Tatbestände sind zum Beispiel Hochverrat und Landesverrat. (näheres siehe jeweils bei den Ländern)
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen:
Art. 20 Abs. 2 GG:
Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl einen zur Wahl stehenden Wahlberechtigten zu wählen.Deutschland
In Deutschland wird auf Bundesebene nur der Bundestag von den Staatsbürgern gewählt, wo prinzipiell jeder Bundesbürger (Bundesdeutscher und eingebürgerter Ausländer) ab 18 Jahren wählen darf (siehe: Bundestagswahl). Das Mindestalter zur Teilnahme an den Landtagswahlen kann von den Bundesländern geregelt werden.Österreich
In Österreich besteht auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts die Möglichkeit an der Wahl
Bis 1982 gab es eine bundesweite Wahlpflicht zur Bundespräsidentenwahl, die bis 2004 noch in einzelnen Bundesländern fortbestand.Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl, beispielsweise zum Deutschen Bundestag, von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden.Deutschland
In Deutschland genießen alle volljährigen Bürger das passive Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.Österreich
In Österreich besteht allgemeines passives Wahlrecht
Ausschließungsgründe:
Wahlrechtsgrundsätze
Deutschland
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
Art. 38 Abs. 1 GG:
Österreich
Das Wahlrecht hat in Österreich keine mit dem deutschen GG vergleichbare Grundlage. Am ehesten könnte man es noch aus Art. 7 B-VG herauslesen. Dass es sich jedoch um ein Grundgesetz handelt, steht dennoch außer Frage. Nichtzuletzt aufgrund des Art 3, 1.ZP zur EMRK, des Art 138/1/2 EGV sowie Art 8b EGV.
Geschichte des Wahlrechts
Geschichte des Wahlrechts in der BR Deutschland
Das Wahlrecht in der BR Deutschland stellte von Anfang an ab auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Grundgesetz).
Im Vorgängerstaat, dem Deutschen Reich (das Gebiet der heutigen BRD war ein Teil davon), hatten dagegen bis 1919 nur die Männer ein Wahlrecht. Erst nach Ende des ersten Weltkrieges, der Abschaffung des Kaiserreichs (Monarchie) und Gründung einer neuen republikanischen Staatsform (Weimarer Republik) wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. Gleichzeitg wurde auch das bis dahin nur in Preußen noch geltende "Dreiklassenwahlrecht" abgeschafft, das die besitzenden (z.B. Hausbesitzer) und einkommensstarken Bevölkerungsschichten bei der Zuteilung von Mandaten im Preußischen Landtag bis dahin bevorteilt hatte.
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