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Ein Waffenstillstand wird von den Kriegsparteien vereinbart und verbietet beiden Parteien mit sofortiger Wirkung anzugreifen.
Es ist trotzdem nicht vergleichbar mit einem Friedensvertrag, der für gewöhnlich im Anschluss an einen Waffenstillstand über Monate oder Jahre ausgehandelt werden kann.
siehe Compiegne
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