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Waffengebrauch der Polizei

Als Waffengebrauch versteht man im Polizeirecht das aktive Benutzen der Waffe mit der Absicht das Opfer physisch zu schädigen. Die Verwendung der Waffe einzig zur Abschreckung etc. fällt unter Waffeneinsatz. Waffen können aus vielfältigen Gründen benutzt werden: Notwehr, um einen potenziellen Täter zu stoppen, aus Versehen, als finaler Rettungsschuss, als Vollstreckungsmaßnahme (unmittelbarer Zwang), und andere.

Der Waffengebrauch durch die Polizei ist gesetzlich geregelt und Kontrollen unterworfen. Die Zahl der durch die Polizei Getöteten wird amtlich veröffentlicht.

Die Zahl der tatsächlich durch Waffengebrauch Getöteten übersteigt mitunter die hier genannten Zahlen, da nicht alle Todesschüsse in der Presse und in der Polizeistatistik auftauchten. So sind seit 1983 versehentliche Tötungen nicht mehr in der offiziellen Statistik enthalten.

Die linksliberale Nichtregierungsorganisation Cilip veröffentlicht aufgrund eigener Recherchen jährlich die Zahl der Todesopfer und der abgegebenen Schüsse. Sie verwendet dazu die offizielle Statistik, Pressemeldungen und die Antworten auf parlamentarische Anfragen.

Insgesamt wurden 1952 31 Menschen und ab 1974 innerhalb von 29 Jahren 339 Menschen von der bundesdeutschen Polizei erschossen. Daten zu weiter zurückliegenden Jahren lagen bei Erstellung dieses Artikels nur vereinzelt vor. Die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zwischen 1988 und 1997 gegen Personen abgegebenen Polizeischüsse beträgt 2105.

Die Tabelle enthält nur die durch die Polizeistatistik, die Tagespresse und andere Massenmedien bekanntgewordenen Fälle. Daß die tatsächliche Zahl der Todesschüsse liegt dem Spiegel und der Cilip zufolge höher.

Nicht in der Statistik enthalten sind Suizide von Polizisten oder vom BGS Erschossene.


Jahr Anzahl der
Todesschüsse
Anzahl der
insgesamt auf
Personen abgegebenen Schüsse
1952 31 mindestens
1971 2 mindestens
1972 unbekannt
1973 unbekannt
1974 10
1975 13
1976 8
1977 17
1978 8
1979 11
1980 16
1981 17
1982 11
1983 24
1984 6
1985 10
1986 12
1987 7
1988 8 114
1989 10 102
1990 10 162
1991 9 271
1992 12 315
1993 16 307
1994 10 268
1995 21 221
1996 10 163
1997 12 172
1998 8
1999 19
2000 6
2001 8
Summe 365 2105
(Zahlen vor 1978 sind nicht unbedingt mit späteren Zahlen vergleichbar, weil bei Erstellung dieser Statistik 1997 bereits die Akten aus der Zeit bis 1977 nach Ablauf der zwanzigjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet worden waren.)


Statistik für 2002

Schusswaffengebrauch gegen Personen

  Notwehr / Nothilfe Verhinderung von Verbrechen Fluchtvereitelung Fluchtvereitelung von Gefangenen Verhinderung einer gewaltsamen Gefangenenbefreiung Schüsse gegen Personen in einer Menschenmenge
Warnschüsse 48 4 53 8 0 2
Schusswaffengebr. gegen Sachen 12 1 15 4 0 0
Schusswaffengebr. gegen Personen 35 3 3 1 0 0
Folgen
Tote 5 1 0 0 0 0
davon Unbeteiligte 0 0 0 0 0 0
Verletzte 24 1 2 1 0 0
davon Unbeteiligte 0 0 0 0 0 0

Schusswaffengebrauch gegen Tiere / Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere 4486
Schusswaffengebrauch gegen Sachen 8

Unzulässiger Schusswaffengebrauch

Gegen Personen: insgesamt 4

Gegen Sachen: insgesamt 3

Quelle: Bundesministerium des Innern

Siehe auch: Polizei


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.



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