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Wärmedämmung von Gebäuden
Die Wärmedämmung von Gebäuden zur Einsparung von Heizenergie hat in den letzten Jahren einen sehr hohen Stellenwert erhalten und der Gesetzgeber hat in Deutschland durch Verordnungen wiederholt verschärfte Anforderungen an die Wärmedämmung bei Neubauten und Renovierungen gestellt.
Die Erste Verordnung und das zugrunde liegende Gesetz zur Energieinsparung (EnEG) war eine Folge des Ölpreisschocks. Zuvor war der Heizenergieverbrauch von Gebäuden nebensächlich.
Moderne Baustoffe wie Stahl, Beton und Glas, aber auch Natursteine sind relativ gute Wärmeleiter, so dass die daraus errichteten Außenwände von Gebäuden bei kalter Witterung sehr schnell die Wärme von der Innenseite an die Außenseite abgeben. Deshalb verkleidet man heute derartig gebaute Wände - meistens an der Außenseite - mit sogenannten Dämmstoffen, das sind Materialien mit schlechter Wärmeleitung. Gebräuchlich sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Außer dem Wärmedurchgang verliert ein Gebäude auch Heizenergie durch Luftaustausch über Fenster- und Türfugen und Rissen in der Bausubstanz, so dass auch Anforderungen an die Dichtigkeit von Gebäuden gestellt werden. Diese Forderungen widersprechen allerdings dem Bedarf nach Luftaustausch in bewohnten Räumen zur Sauerstoffversorgung und Abtransport der abgegebenen Feuchtigkeit. Andererseits führt ausströmende feuchte Luft in der kalten Jahreszeit an undichten Stellen durch Tauwasserbildung zu Feuchteschäden. Daher sind in lufdichten Gebäuden mechanische Lüftungssysteme ratsam.
Die seit 1.2.2002 in Deutschland gültige Fassung, die EnEV2002 stellt konkrete Anforderungen an den Heizenergiebedarf, bzw. gibt Obergrenzen an den U-Wert der einzelnen Bauteile, die bei Neubauten, Anbauten und Renovierungen an bestehenden Gebäuden einzuhalten sind. Die Nichteinhaltung ist strafbar! Ausnahmen auf Antrag sind möglich.
Häuser, die durch perfekte Wärmedämmung keine Heizung mehr benötigen (max. 15kWh/m²/a), nennt man Passivhäuser.
Nicht nur bei der nachträglichen Wärmedämmung sollte man darauf achten, dass keine Wärmebrücken entstehen, da es sonst zu Tauwasser- oder sogar Schimmelbildung kommen kann.
Man unterscheidet Außendämmung, Innendämmung und Kerndämmung als auch Kombinationen daraus. In Deutschland ist der monolythische Wandaufbau aus wärmedämmenden Baustoffen wie zum Beispiel Ziegel oder Bims- und Porenbeton gängig. Im Norden ist der zweischalige Wandaufbau mit Kerndämmung häufig. Für die nachträgliche Verbesserung der Wärmedämmung wird meist eine Außendämmung verwendet. Neben der Heizwärmeeinsparung im Winter wird bei dieser Form der Wärmedämmung auch noch eine Verbesserung der Behaglichkeit im Sommer erreicht. Innendämmung wird auf Grund von bauphysikalischen Problemen (Wärmebrücken, Tauwasseranfall) nur noch in Einzelfällen eingesetzt.
Bei Neubauten wird die Beurteilung von Wandstärke und Isolationswert (u-Wert) immer wichtiger:
| Wandtyp | Wandstärke in cm | u-Wert |
| Kalksandstein mit Styropordämmung (Styropor λ = 0,035 W/(m K)) | 17,5cm+10cm Styropor =27,5cm | 0,31 W/(m²K) |
| Porenbeton | 37,5cm | 0,35 W/(m²K) |
| Poroton (Hohlziegel) | 36,5cm | 0,23 W/(m²K) |
| Styroporstein (Styropor λ = 0,035 W/(m K)) | 35 cm | 0,16 W/(m²K) |
Kritik
Die Wärmedämmung wird aber auch in Frage gestellt, wobei vor allem folgende Argumente angebracht werden:
. Diese ist in Relation zu traditionellen Lebensdauern von Gebäuden zu setzen: Steuerliche Abschreibungsdauer 50 Jahre, Nutzungsdauer für Wertermittlung 80 Jahre, typische Tilgungszeit für ein Einfamilienhaus 25 Jahre.
Die Diskussion darüber wird zum Teil sehr heftig geführt - siehe Bauphysik.
siehe auch: Dampfbremse Wärmedurchgangskoeffizient
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