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Vorfahrtsregeln

An unbeschilderten Kreuzungen gilt die Vorfahrtsregel "Rechts-vor-Links". Fahrzeugen von Rechts ist die Vorfahrt zu gewähren. Sollte der Fall eintreten, dass aus allen Richtungen Fahrzeuge kommen, so ist sich untereinander zu verständigen (durch Handzeichen).

Regelung durch Verkehrszeichen:

Regelung durch Lichtsignalanlage: Kreisverkehr Im Regelfall sind die Fahrzeuge, die in den Kreisel einfahren wollen, wartepflichtig (Ankündigung des Kreiselverkehrs durch Verkehrszeichen 215). Ansonsten gelten die Vorfahrtsregelungen nach Beschilderung.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.