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Definition 2: Vollbahnen sind Eisenbahnanlagen mit eigenem Gleiskörper, die nach EBO betrieben werden.
U-Bahnen sind häufig auch regelspurig und haben alle Merkmale des Eisenbahnbetriebs, sind aber rechtlich als Straßenbahnen definiert und werden nach BOStrab betreiben.
Früher gab es auch normalspurige Eisenbahnen, die nicht als Vollbahnen galten; sie wurden als Kleinbahnen bezeichnet.
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