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Volksinitative

Volksinitiative

In Hamburg gibt es die Möglichkeit der Volksgesetzgebung. Das bedeutet, dass die wahlberechtigten Hamburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben ein Gesetz zu erlassen oder zu verhindern, auch gegen die Entscheidung des Senates.

Diese Volksgesetzgebung umfasst - wenn der Senat nicht vorher schon reagiert - 3 aufeinanderfolgende Schritte:

1. Die Volksinitiative Hierbei müssen innerhalb von maximal 6 Monaten 10.000 Unterschriften gesammelt werden.

2. Das Volksbegehren In diesem zweiten Schritt müssen innerhalb von zwei Wochen etwa 63.000 Unterschriften (entspricht ca. 5 % der in Hamburg Wahlberechtigten) gesammelt werden.

3. Der Volksentscheid Der Volksentscheid findet statt wie eine Wahl. Dabei müssen mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Hamburger Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Begehrens wählen.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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