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Im allgemeinen berechtigt ein Visum, auch Sichtvermerk genannt, zum Aufenthalt von bis zu drei Monaten und wird vom Konsulat des jeweiligen Landes ausgestellt und im Reisepass vermerkt. Dabei handelt es sich dann um ein Touristenvisum, längerfristige Visa für Studenten oder Arbeiter werden von vielen Ländern ausgestellt, um diese zu erhalten ist oftmals eine Einladung aus dem Zielland notwendig. Bürger der Europäischen Union haben aufgrund der guten Beziehungen zu nahezu allen Staaten der Welt keine Schwierigkeiten ein Touristenvisum für fast jedes Land zu erhalten.
Im deutschen Aufenthaltsrecht ist das Visum die Form der Aufenthaltsgenehmigung , die vor der Einreise erteilt wird.
Da im Englischen beide Formen visa heißen, ist inzwischen Visa als Singular auch im Deutschen verbreitet.
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