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Vertrag von Saint-Germain

Der Vertrag von St. Germain regelte nach dem 1. Weltkrieg die Bedingungen für Österreich. Er wurde am 10. September 1919 in St. Germain-en-Laye unterzeichnet und ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten.

Im Mai 1919 reiste die österreichische Friedensdelegation nach St. Germain-en-Laye. Eine direkte Teilname an den Gesprächen wurde ihr nicht ermöglicht, lediglich schriftliche Vorschläge konnten unterbreitet werden. Österreich wurde mit Deutschland die Alleinschuld am Krieg zugewiesen.

Bestimmungen des Friedensvertrages von St. Germain:

Der Vertrag von St. Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft.
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