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Der Vertrag von Amsterdam verändert und ergänzt den Vertrag von Maastricht, löst diesen aber nicht ab. Er sollte ursprüngliche dazu dienen, die Europäische Union auch nach der Osterweiterung handlungsfähig zu halten. Eine durchgreifenden Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig (siehe dazu Vertrag von Nizza und Europäische Verfassung).
Demokratisierung
Der Vertrag weitete die Befugnisse des Europäischen Parlament erheblich aus, indem er seine Rechte im Mitentscheidungsverfahren stärkte. Das Mitentscheidungsverfahren war in einigen Bereichen bereits im Vertrag von Maastricht eingeführt worden und stellt das Parlament auf die Stufe des Ministerrates. Mit dem Vertrag von Amsterdam gilt das Mitentscheidungsverfahren nun in allen Bereichen, in dem der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Eine Ausnahme bildete allerdings weiterhin die Landwirtschaft - der größte Finanzposten der Europäischen Union.
Auch bei der Ernennung der Kommision wurden die Rechte des Europäischen Parlaments erweitert: Nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam muss das Parlament nicht nur der Ernennung der Kommission als ganzes zustimmen, sondern auch vorab der Ernennung des Kommissionspräsidenten.
Die Mitgliedsstaaten vereinbarten auch eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Visa-, Asyl- und Einwanderungswesens. Allerdings wurden keine Mehrheitsentscheidungen in diesem Bereich eingeführt. Dies soll allerdings fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags erneut geprüft werden.Beschäftigungspolitik
Aufgrund steigender Arbeitslosigkeit in Europa wurde erstmals die Beschäftigungspolitik als Hauptziel in die Verträge mit aufgenommen. Allerdings blieb die Beschäftigungspolitik weiterhin in der Hand der Nationalstaaten, es wurde aber eine bessere Koordination der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten vereinbart.Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde das Ziel zur Einrichtung des &sbquoRaums für Freiheit, Sicherheit und des Rechts’ in die Verträge aufgenommen. Im Zuge dessen wurden die Rechte der europäischen Polizeibehörde Europol erweitert und das Schengener Abkommen in die Verträge integriert. Großbritannien und Irland behielten sich allerdings vor, vorerst nicht dem Abkommen beizutreten.
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