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Bei der Vernehmlassung wird ein Gesetzes- oder Verfassungsentwurf von erheblicher politischer, wirtschaftlicher, oder kultureller Tragweite auf seine Verwirklichungschance bei Kantonenen, Parteien, Verbänden und zuweilen weiteren interessierten Kreisen von gesamtschweizerischer Bedeutung hin geprüft.
Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äußern.
Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor der Bundesrat die Eckwerte seiner Vorlage ans Parlament festlegt. Die eidgenössischen Räte beraten den Entwurf in Kenntnis dieser Vernehmlassungsergebnisse.
Im Hinblick auf ein mögliches Referendum ist es in der Schweizer Politik wichtig, bei der Vernehmlassung alle wichtigen Interessengruppen zu konsultieren.
Siehe auch: Politisches System der Schweiz
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