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Verhältniswahl

Verhältniswahl (siehe Wahlsysteme) bedeutet, dass eine Partei im Verhältnis der erhaltenen Wählerstimmen auch eine entsprechende Anzahl an Sitzen im Parlament erhält. Erhält eine Partei beispielsweise 10% der Stimmen, so erhält sie dann auch 10% der Sitze im Parlament.

Bei einigen Verhältniswahlsystemen gibt es jedoch eine Mindestanzahl an Stimmen, die eine Gruppierung erreichen muss, um berücksichtigt zu werden. Liegt eine Partei mit den von ihr erreichten Stimmen unter dem von einer Sperrklausel verlangten Mindestprozentsatz, erhält sie keine Sitze im Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Sperrklausel bei Bundestagswahlen beispielsweise 5%.

Inhalt
1 Vor- und Nachteile des Verhältniswahlsystems
2 Siehe auch
3

Vor- und Nachteile des Verhältniswahlsystems

Vorteile des Verhältniswahlsystems (ohne Sperrklausel): Nachteile des Verhältniswahlrechts (ohne Sperrklausel):

Siehe auch

www.wahlrecht.de/lexikon/personalisierte.html
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.