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Die Verfassung des Königreiches Spanien ist am 31. Oktober 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus und dem Senat verabschiedet und am 6. Dezember 1978 in einem Referendum vom spanischen Volk ratifiziert worden. König Juan Carlos I. hat die Verfassung vom 27. Dezember 1978 unterzeichnet. Seit dem Inkrafttreten ist die Verfassung lediglich einmal geändert worden. Durch Gesetz vom 27. August 1992 wurde dabei - im Zusammenhang mit der Ratifizierung des EU-Vertrags - im Artikel 13 Absatz 2 der Verfassung ein Wort ersetzt ("aktive Wahlrecht" durch "aktive und passive Wahlrecht").
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