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Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung, d.h. die Zahlung von Geld durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer statt der Freistellung von der Arbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Urlaubsabgeltung kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dann verlangen, wenn er keinen Urlaub mehr nehmen kann, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Die entsprechende Regelung enthält bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__7.html § 7 Absatz 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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