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Zu den Aufgabengebieten der UNESCO gehört die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kommunikation, Information und Kultur. Sie besitzt eine eigene Verfassung, die am 16. November 1945 von 37 Staaten in London verabschiedet wurde und am 4. November 1946 in Kraft trat. Erster Generaldirektor war Julian Huxley.
Aus der Erfahrung des Zweiten Weltkrieges zogen die Gründungsstaaten die folgende Lehre:
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1 Aufgaben 2 Siehe auch 3 |
Aufgaben
Im Bereich der Bildung setzt sich die UNESCO vor Allem für eine “Grundbildung für alle” ein. Aber auch die Gesundheitserziehung zur Drogen- und Aids-Prävention und der Wiederaufbau des Bildungswesens in Katastrophen- und Krisengebieten gehören zum Wirkungsfeld. Im wissenschaftlichen Bereich fördert die Sonderorganistion vorrangig die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Ozeanographie, Hydrologie, Geologie und Umweltwissenschaft, mit dem Hauptziel des Erhalts der biologischen Artenen und der Trinkwasserressoucen. Aber nicht nur die Wissenschaften selbst, sondern auch ihre Gefahren und Folgen für die Zukunft sind wichtige Themen.
Im Bereich „Kommunikation und Information“ setzt sich die UNESCO mit den Problemen der Informationsgesellschaft auseinander. Dazu engagiert sie sich für die Pressefreiheit und den Informationszugang, indem sie unter anderem in Entwicklungsländern Medienkompetenz vermittelt, Journalisten ausbildet und Radiostationen bzw. Nachrichtenagenturen aufbaut.
Aus der Präambel der Verfassung der UNESCO:
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