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1) Unfallversicherung - Versicherung zur Deckung von Körperschäden durch Unfall, meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen, Angebot der freien Versicherungswirtschaft. Ein Beispiel ist die Bauhelfer-Unfallversicherung.
2) Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung.
Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch - (SGB VII) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) sowie der in dessen Ausführung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) vom 21. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2633). Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (“Arbeiterversicherung”) zum 1. Januar 1885.
Siehe auch: Geschichte der Sozialversicherung
| Inhalt |
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1 Versicherter Personenkreis 2 Versicherungsfall 3 Aufgaben 4 Träger 5 Finanzierung |
Versicherter Personenkreis
In der UV sind alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender mit erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit pflichtversichert (Zwangsversicherung); darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbständigen (Landwirte, Küstenfischer und -schiffer, Hausgewerbetreibende). Die Satzungen der Träger der UV können darüber hinaus auch die Versicherungspflicht der Unternehmer ihrer Mitgliedsbetriebe festlegen. In den Schutz der UV sind ebenfalls mit einbezogen: Schüler, Studenten, behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten, Zivilschutzhelfer, Personen die bei Unglücksfällen oder gemeiner Not Hilfe leisten u. a.(§ 2 Sozialgesetzbuch VII)
Versicherungsfall
Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte und zurück) sowie Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).
§ 8 Sozialgesetzbuch VII bietet eine Legaldefinition des Versicherungsfalls. Hiernach ist ein Arbeitsunfall der Unfall einer versicherten Person in Folge einer den Versicherungsschutz begründenden im SGB VII genannten Tätigkeiten. Wobei der Gesundheitsschaden rechtlich wesentlich auf den Unfall zurückgeführt werden muss.
Leistungen der UV sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Unfallrente, Hinterbliebenenrente).
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Träger der UV gehört neben der Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention); hierbei werden die Träger der UV teilweise neben teilweise kooperierend mit den Behörden der staatlichen Gewerbeaufsicht tätig. Auch die Bemessung der Beiträge nach der Unfallgefahr der Gewerbezweige dient der Prävention.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |