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Es gibt verschiedene Arten von Unfällen, siehe auch Verkehrsunfall.
Die Definition des Unfallbegriffes findet sich in der privaten Unfallversicherung in den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Hiernach liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder auch Körperverletzung erleidet.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt für das Vorliegen eines Unfalles ähnliches.
Ein ungewolltes Kind wird umgangssprachlich auch (Verkehrs)-Unfall genannt.
siehe auch
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