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Die UN-Menschenrechtskommission ist nicht zu verwechseln mit dem Menschenrechtsausschuss der UN-Generalversammlung.
Die Kommission tagt jährlich in einer sechswöchigen Periode von März bis April. Bei Bedarf finden zwischendurch Sondersitzungen statt. Zur Lenkung des öffentlichen Interesses beurteilt sie die Lage der Menschenrechte in bestimmten Ländern. Dabei kommt es innerhalb des Gremiums immer wieder zu Kontroversen über die Auswahl der Länder, in die die Sonderberichterstatter letztendlich entsendet werden. Ergänzend zu diesen Berichten geht sie auch Hinweisen aus individuellen Menschenrechtsbeschwerden gemäß dem UN-Zivilpakt nach.
Den Kontrollkompetenzen ihrer völkerrechtlichen Kodifizierungen sind allerdings Grenzen gesetzt, sie darf Menschenrechtsverletzungen nur feststellen und öffentlich verurteilen. Entscheidungen über Maßnahmen zur Durchsetzung und Wahrung der Rechte werden vom UN-Sicherheitsrat und/oder der UN-Generalversammlung getroffen.
Bei den Jahrestagungen sind mittlerweile fast alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und etwa 200 Nichtregierungsorganisationen als Beobachter vertreten.
Siehe auch
(englisch, französisch, ...)
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