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Die Grenzen zwischen U- und E-Musik sind zwar fließend und auch vom gesellschaftlichen Kontext abhängig, doch gibt es nur wenige Musikrichtungen, bzw. Werke deren Einordnung (nach allgemeinem Verständnis) mit der Zeit wechselte. Beispiele dafür wären z.B. Operetten von Johann Strauß und Jacques Offenbach, oder Musikrevuen von den Gershwin-Brüdern, die heute der E-Musik zugerechnet werden, wenn sie von "E-Musikern" nach den ästhetischen Normen der E-Musik aufgeführt werden.
Eine praktische Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik seit Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von E-Musik im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
Weniger gebräuchlich ist der Begriff F-Musik für funktionale Musik, die gelegentlich auch als Teil der U-Musik begriffen wird.
Siehe auch: Musikästhetik, Ästhetik, Musiksoziologie, Musiktheorie, Musikwissenschaft, E-Musik, Unterhaltungsmusik, F-Musik
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