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Beispielweise ist es bislang üblich, dass Mitglieder der Bundesregierung auch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen. Dies widerspricht jedoch einer strikten Anwendung des Prinzips der Gewaltenteilung.
Innerhalb der Satzung der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist auch für Parteiämter die Trennung von Amt und Mandat festgeschrieben - ein Bundestagsabgeordneter darf dort bestimmte Parteiämter nicht wahrnehmen.
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