Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) ist in Deutschland als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen (§ 1 TierSchG).
Basisdaten
Kurztitel: Tierschutzgesetz
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: TierSchG
FNA: 7833-3
Verkündungstag: 24. Juli 1972 (BGBl. I 1972, S. 1277)
Aktuelle Fassung: 1. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, S. 2304)
Das Tierschutzgesetz beruht verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel Tierschutz in Art. 20a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, die die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt.

Mit § 17 TierSchG ist eine besonders wichtige Vorschrift des Nebenstrafrechts im Tierschutzgesetz enthalten.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.