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Der Gedanke, dass Tiere Rechte hätten, findet sich bereits bei Justinian im "Corpus iuris civilis", wo es heißt:
"Das Naturrecht ist jenes Recht, welches die Natur allen Lebewesen gegeben hat und welches nicht nur dem Menschen eigen ist."
Allerdings hat dieser Satz das Rechtsdenken nicht beeinflusst, vielmehr wurde es bestimmt durch das Römische Recht, wonach Tiere als Sachen angesehen wurden, die nicht Träger von Rechten sein konnten.
Ausgesprochen findet sich der Gedanke der Tierrechte bei Jeremy Bentham und insbesondere bei Arthur Schopenhauer:
"Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn, daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, daß es gegen die Tiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei. Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, daß die Tiere in der Hauptsache und im wesentlichen ganz dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, daß das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird."
Auch Peter Singer, der als Begründer der Tierrechtsbewegung gilt, fordert die moralische Berücksichtigung der Interessen höherer Tiere und wendet sich gegen die Annahme, dass schon die Zugehörigkeit zur Art Mensch ein Vorrecht begründe (Antispeziezismus).
Das Konzept der Tierrechte spielt vor allem im englischen Sprachraum eine große Rolle, und dort entstanden auch die Tierrechtsbewegung und ihre Organisationen, deren bedeutendste PETA (People for Ethical Treatment of Animals) ist.
Auch die UNESCO verkündete am 27. Januar 1978 eine "brd.actiezwerfhonden.nl/newpage35.html Universal Declaration of Animal Rights":
In der Erklärung werden das Recht auf Leben (Art.1), auf Achtung, Fürsorge und Schutz durch den Menschen (Art.2) und auf artgerechte Haltung (Art.5) genannt. Außerdem seien Tiere vor grausamer Behandlung (Art.3), Ausnutzung zu Unterhaltungszwecken (Art.10) und unnötiger Tötung (Art. 11) zu schützen und Tierversuche, die mit Leiden oder Schmerzen verbunden sind, durch Alternativmethoden zu ersetzen. Außerdem wird wildlebenden Tieren das Recht auf Leben in seiner natürlichen Umgebung (Art.4) und auf Schutz vor Artenmord (Art.12) zugesprochen.
Siehe auch Tierpsychologie, Tierschutz
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |