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Die Knochen aus der Abdeckerei wurden den Seifensiedereien, die verfaulte Fleischmasse den Salpetersiedern und die Häute den Gerbereien zugeführt.
Abdecker, auch Schinder, Kaviller, Kafiller, Wasen- oder Kleemeister genannt, waren in einer Abdeckerei früher für die Tierkörperverwertung zuständig. Dazu waren die Bauern verpflichtet, sämtliche Tierkadaver an den Abdecker zu übergeben. Diese verwerteten die Reste und vergruben oder verbrannten was nicht mehr verwertet werden konnte. Die entstehende Geruchsbelästigung zwang die Abdecker außerhalb der Dörfer zu wohnen.
Durch den Kontakt mit den Kadavern hatten die Abdecker ein hohes Risiko sich zum Beispiel mit Milzbrand zu infizieren. Noch heute sind Erdarbeiten auf derartigen Grundstücken gefährlich.
Scharfrichter und Abdecker waren - da erstere von den seltenen Hinrichtungen nicht leben konnten - oft dieselbe Person.
Nach dem deutschen Tierkörperbeseitigungsgesetz vom 2. September 1975 mussten die Leichen von Pferden, Schafen, Rindern, Schweinen und Ziegen unschädlich beseitigt werden. Ähnlich ist es im österreichischem Tierseuchengesetz (§14) von 1909.
Inzwischen wurde das deutsche Tierkörperbeseitgungsgesetz durch das "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vom 25. Januar 2004 ersetzt. Mit diesem Gesetz werden Vorgaben der EU zur Tierkörperbeseitigung umgesetzt, insbesondere werden - nach Gesundheitsgefährdung gestaffelt - 3 Kategorien von beseitigungspflichtigem Material eingeführt, von denen nur noch Tierkörper, die unter Kategorie 1 und 2 fallen, beseitigt werden müssen. Der Rest des Materials , insbesondere der größte Teil der auf Schlachthöfen anfallenden Abfälle - kann anderweitig - z.B. zur Energieerzeugung - verwendet werden.
siehe auch: Abdeckung
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