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Die Textform nach § 126b BGB bezeichnet eine lesbare, dauerhafte unterschriftslos gültige Erklärung. Die Textform erfüllt keine der klassischen Formfunktionen (Warn-, Beweis-, Identifikationsfunktion) und dient insbesondere der Mitteilung.
Der Textform muss man sich bedienen, wenn sie als Form im Gesetz vorgeschieben ist. Schriftform und notarille Beurkundungen ersetzen die Textform.
Beispiele für Erklärungen die (mindestens) in Textform abgegeben werden müssen:
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |