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Die Mitglieder selbst betrachten sich dabei jedoch im allgemeinen nicht als Terroristen, sondern halten ihre Mittel für legitim - beispielsweise als Vollstrecker der Staatsgewalt oder als Teil einer Widerstandsbewegung.
Da die Wortkombination Terror-Organisation nicht klar definiert ist, besteht immer die Gefahr des Missbrauchs im Rahmen von Propaganda mit dem Ziel einen politischen Gegner mit diesem Begriff zu diskreditiern.
Deutschland
Das deutsche Strafrecht kennt den Begriff der Terroristischen Vereinigungen. Im StGB § 129a wird deren Bildung mit Freiheitsstrafen geahndet bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__129a.html .
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