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Terminzins

Unter dem Terminzins (auch forward rate) versteht man den Zinssatz, welcher für Kapitalanlagen fällig wird, deren Laufzeit nicht sofort, sondern an einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft beginnt und eine bestimmte Laufzeit hat.

Die Notierung des Terminzinssatzes ist üblicherweise wie folgt:

wobei So ist z.B.

der Zinssatz, der für eine fünfjährige Kapitalanlage gilt, die in zwei Jahren zu laufen beginnt.

Die Kassazins als Spezialfall des Terminzinses notiert wie folgt:

... was den Zinssatz bezeichnet, welcher für eine fünfjährige Kapitalanlage mit sofortigem Laufzeitbeginn gilt.

Der Terminzins läßt sich aus den Kassazinsen zu verschiedenen Laufzeiten (Zinsstruktur) eindeutig berechnen. Grundlage der Berechnung ist das Prinzip der Arbitragefreiheit.

Beispiel:

Für beide Fälle muß der Barwert gleich sein.

Daher ergibt sich folgende Formel:

mit
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