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Terminsvollmacht

Unter einer Terminsvollmacht versteht man die Vollmacht für einzelne Prozesshandlungen, § 83 ZPO. Sie ist in Anwaltsprozessen ausgeschlossen. Im Parteiprozess ist die Terminsvollmacht möglich, sie berechtigt den Bevollmächtigten zu allen im Gerichtstermin vorkommenden Prozesshandlungen. Mit Vornahme der Prozesshandlungen erlischt das Vollmachtsverhältnis.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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