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Tenor (Urteil)

Der Tenor einer gerichtlichen Entscheidung (Beschluss, Urteil usw.) ist der Satz, der die Rechtsfolge, die das Gericht ausspricht, enthält.

Beispiele:

"Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 Euro zu zahlen."
"Die Klage wird abgewiesen."
"Das Gesetz ist nichtig." (vereinfacht)

In einem zivilgerichtlichen Urteil besteht der Tenor in der Regel aus drei Teilen:

1. Entscheidung in der Hauptsache

"Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger das Fahrzeug (...) herauszugeben."

2. Kostenentscheidung
"Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits."

3. Vorläufige Vollstreckbarkeit der Entscheidung.
"Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000 Euro vorläufig vollstreckbar."

Ein Tenor kann zwar lauten "Die Klage wird abgewiesen", aber nicht "Der Klage wird stattgegeben". Vielmehr wird, orientiert am Klärgerantrag bezeichnet, wer was von wem verlangen darf, und zwar in einer Weise, in der der Gerichtsvollzieher weiß, was er ggf. zu vollstrecken hat.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.