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Die Vorschrift macht den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für Minderjährige flexibler, weil alltägliche, kleinere "Geschäfte" wie der Kauf einer CD oder Ähnlichem ohne Zustimmung der Eltern möglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben.
Auf Bankgeschäfte hat der Taschengeldparagraf keinen Einfluss, da die Bank ohne eindeutige Genehmigung nicht wissen kann, inwieweit das Geld auf einem Konto dem Jugendlichen wirklich zur freien Verfügung stehen soll.
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