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Tarifvertragspartei

Tarifvertragsparteien, auch Tarifparteien genannt, sind die Parteien eines Tarifvertrags. Dies sind auf der Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeber eines Betriebes (beim Firmentarifvertrag) oder eine Vereinigung von Arbeitgebern, also ein Arbeitgeberverband und auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften als kollektiver Zusammenschluss der Arbeitnehmer.


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